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Schloss Dürrwangen
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© Blossey & Partner Datenschutzberatung

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Datenschutz ist ein interessantes, hoch komplexes Themengebiet. Zur Orientierung haben wir die wichtigsten Begriffe für Sie zusammengestellt. Anregungen sind uns willkommen!

Dieser Glossar wird ständig aktualisiert.


Personenbezogene Daten

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Personenbezogene Daten sind nach dem BDSG Informationen über eine natürliche Person, die zum einen den Menschen als solchen betreffen (persönliche Verhältnisse), zum anderen seine Lebensumstände (sachliche Verhältnisse). Diese Daten werden durch das BDSG geschützt.

Phishing

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Diese Betrugsmethode "fischt"gezielt elektronisch nach Benutzernamen, Passwörter, Online-Banking-Daten und weiteren nützlichen Informationen, um diese für illegale Zwecke zu missbrauchen. Häufig wird der Benutzer auf eine gefälschte Internetseite gelockt (z.B. per E-Mail), wo er seine personenbezogenen Daten eingeben soll. Diese werden dann aber nicht an den scheinbar offensichtlichen Empfänger übermittelt sondern an den Angreifer. Aktuelles Beispiel sind E-Mails, die scheinbar von einem bekannten Online-Bezahldienst stammen, die darauf hinweisen, dass Unbefugte einen Betrag geraubt hätten. Zur Weiterverfolgung der Angelegenheit sei die Eingabe persönlicher Daten (zur Identifikation) erforderlich. Meist führt ein Link in der E-Mail auf die bewusst gefälschte Seite, die mit dem vorgegaukelten Anbieter gar nichts zu tun haben.

präventiv

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bevor ein Ereignis eintritt, in dieser Thematik ist „zu Zwecken der Gefahrenabwehr“ gemeint, also das Handeln aufgrund eines Verdachtsmoments.

Privatsphäre

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"Ich habe nichts zu verbergen". Irrtum! Der Gesetzgeber selbst hat entschieden, dass jeder Mensch eine schützenswerte Privatsphäre hat und stellt diese sogar unter gesetzlichen Schutz. Ein paar Beispiele: Arztgeheimnis, Postgeheimnis, Beichtgeheimnis und viele weitere...

Pseudonymisierung

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Um den Rückschluss auf eine konkrete Person auszuschließen oder zumindest wesentlich zu erschweren, können Namen und andere Identifikationsmerkmale durch ein neutrales Kennzeichen - zum Beispiel durch mehrstellige Zahlen- oder Buchstabenkombinationen – ersetzt werden. Bei der Pseudonymisierung können die Datensätze unter Zuhilfenahme des verwendeten Kennzeichnungs-Schlüssels nachträglich bei Bedarf wieder zusammengeführt werden.