Der fachkundige Datenschutzbeauftragte im Sinne des
BDSG benötigt eine breite Palette an Fachwissen: Neben Kenntnissen der betriebswirtschaftlichen und unternehmensökonomischen Abläufe, Prozesse und Regeln muss der
DSB vor allem fundierte, praxisbezogene IT-Kenntnisse bezüglich gängiger und innovativer Computersysteme (Hard- und Software, Betriebssysteme, Sicherheitsmaßnahmen, Systemlücken), bezüglich aller gängigen Netzwerktopologien und ihrer spezifischen Eigenschaften, bezüglich der Möglichkeiten, schützenswerte Informationen unberechtigt abzugreifen oder zu modifizieren oder unbewusst zu gefährden, und schließlich bezüglich aller analogen wie digitalen Kommunikationsmedien besitzen und diese ständig auf einem akzeptablen aktuellen Wissensstand halten.
Darüber hinaus benötigt er umfassende Kenntnisse über das BDSG, die Landesdatenschutzgesetze, die europäische Gesetzgebung als Basis aller nationalen Rechtsprechung und zusätzlich mehr als 200 weiteren Gesetzen, Verordnungen, Regelungen und der aktuellen Rechtsprechung, sowie deren Umsetzung in die Praxis im Unternehmen, Verein oder der Behörde. Dieses Wissen ist erst abgerundet durch mehrjährige erfolgreiche Berufserfahrung wirklich als Fachkunde zu bewerten, da gerade die Umsetzung des Datenschutzes - orientiert an den spezifischen Bedürfnissen des einzelnen Kunden - Anwendungsroutine und damit ein souveränes Beratungsniveau erfordern.