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Blossey & Partner

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© Blossey & Partner Datenschutzberatung

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Datenschutz ist ein interessantes, hoch komplexes Themengebiet. Zur Orientierung haben wir die wichtigsten Begriffe für Sie zusammengestellt. Anregungen sind uns willkommen!

Dieser Glossar wird ständig aktualisiert.


Weitergabekontrolle

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Es ist zu gewährleisten, dass personenbezogene Daten bei der elektronischen Übertragung oder während ihres Transports oder ihrer Speicherung auf Datenträger nicht unbefugt gelesen, kopiert, verändert oder entfernt werden können, so dass überprüft und festgestellt werden kann, an welche Stellen eine Übermittlung personenbezogener Daten durch Einrichtungen zur Datenübertragung vorgesehen ist.

Whistleblowing

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Der aus dem Amerikanischen eingeführte Begriff bezeichnet das Melden von innerbetrieblichen Verstößen gegen geltende Richtlinien, Arbeitsanweisungen und Betriebsvereinbahrungen durch Kollegen. Es gilt als besonders heißles Thema im betrieblichen Datenschutz, da die Privatsphäre sowohl des beschuldigten Mitarbeiters als auch des meldenden Mitarbeiters - und darüber hinaus auch außenstehende Dritte angemessen zu schützen ist bei gleichzeitiger Vertretung der Betriebsinteressen.

Widerspruchsrecht

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Der Betroffene kann jederzeit einer einmal gegebenen Einwilligung zur Nutzung seiner personenbezogenen Daten wiedersprechen, auch wenn die Daten ohne seine Einwilligung verwendet wurden. Ausnahme: Fälle, in denen die Daten aus gesetzlichen Gründen erforderlich sind, wie etwa in Strafverfolgungsangelegenheiten.

WLAN (Wireless Local Area Network)

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Das auch "Wireless Lan" genannte Netz ist eine drahtlose Funkverbindung, welche dem Internetnutzer den kabellosen Zugriff zum Internet ermöglicht. Da viele Stellen mittlerweile WLAN anbieten, wird das Surfen im Internet und das Abrufen von Onlinediensten wie z.B. E-Mail unabhängig vom Standort möglich. WLAN kann allerdings leicht abgefangen werden, da Funkwellen anders als Kabel nicht auf einen bestimmten Benutzer begrenzbar sind. Daher ist es wichtig, nur WLAN-Zugänge mit einer möglichst hohen Verschlüsselung (derzeit WPA2) zu nutzen. Gerade kostenfreie Zugänge in Hotels oder Geschäften und Bahnhöfen/Flughäfen sind oft unverschlüsselt und daher völlig unsicher. Hier sollte man nur dann geschäftsrelevante oder sensible Daten nutzen, wenn man eine gesicherte Leitung, etwa per VPN, zur Verfügung hat. In der Öffentlichkeit ist außerdem auf ausreichenden Sichtschutz bei Laptops, Smartphones und Tablets zu achten, da neugierige Blicke von allen Seiten ggf. unbefugt Informationen zur Kenntnis nehmen können.