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© Blossey & Partner Datenschutzberatung

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Datenschutz ist ein interessantes, hoch komplexes Themengebiet. Zur Orientierung haben wir die wichtigsten Begriffe für Sie zusammengestellt. Anregungen sind uns willkommen!

Dieser Glossar wird ständig aktualisiert.


eCall

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Ab 2018 wird das automatische Notrufsystem eCall in allen neuen Pkw-Modellen in der EU zur Pflicht. Das EU-Parlament hat das neue System beschlossen, mit dem nach Schätzungen der EU-Kommission die Zahl der Unfalltoten um zehn Prozent verringert werden könnte. Bei der eCall-Debatte im Parlament war der Datenschutz der wichtigste Aspekt.

ELENA - Verfahren (elektronischer Entgeltnachweis) - eingestellt!

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Elena bedeutet: "elektronischer Entgeltnachweis" früher auch Jobcard genannt.
Seit der Einführung von Elena war der Arbeitgeber verpflichtet, für seine Angestellten zusammen mit der Lohnabrechnung monatlich eine elektronische Meldung an die zentrale Speicherstelle der Rentenversicherung zu senden.
Gemeldet werden mussten Daten wie Familienname, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, die Sozialversicherungsnummer und das erfasste Einkommen des Beschäftigten. Gleichzeitig wurden auch über diese Angaben hinaus Zusatzinformationen über Auszubildende oder unterschiedliche Arbeitszeiten sowie zum Beispiel die Kündigungsgründe eines Arbeitnehmers übermittelt.
Diese Meldung der Daten durch die Arbeitgeber erfolgte seit dem 1. Januar 2010. Gemäß eingehender Prüfung des ELENA-Verfahrens durch das Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie und das Bundesministeriums für Arbeit und Soziales haben sich die Ministerien darauf verständigt, das Verfahren einzustellen. ab dem 3. Dezember 2011 ist das Verfahren auf der Basis einer gesetzlichen Regelung eingestellt und die gespeicherte Daten gelöscht.

Eingabekontrolle

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Es ist zu gewährleisten, dass nachträglich kontrolliert werden kann, von wem personenbezogene Daten in die Datenverarbeitungssysteme eingegeben, dort verändert oder entfernt worden sind.

EU Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

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Am 14. April 2016 hat das Europäische Parlament die künftige Europäische Datenschutz-Grundverordnung verabschiedet, die am 25.5.2016 in Kraft getreten ist. Sie wird nach einer zweijährigen Übergangsphase am 25.5.2018 für alle EU-Mitgliedsstaaten wirksam. Die DSGVO soll die Datenschutz-Regelung zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch private Unternehmen und öffentliche Stellen in der Europäischen Union vereinheitlichen. Zielsetzung ist auch, innerhalb der Europäischen Union den Schutz personenbezogener Daten sowie des freies Datenverkehrs innerhalb des Europäischen Binnenmarktes sicherzustellen. Der betriebliche Datenschutzbeauftragte wurde im letzten Moment in seiner wichtigen Funktion bestätigt. Wichtige Neuerungen, wie z.B. eine frühere Meldepflicht bei Datenpannen, die Einführung einer Datenschutz-Folgenabschätzung, die Portabilität von Daten, eine Optimierung der schriftlichen Dokumentation der personenbezogenen Geschäftsprozesse sowie die Verschärfung der Bußgeldvorschriften bei Datenschutzverstößen, sollen zu einer Stärkung des Datenschutzes für alle EU-Bürger führen.

Amtlicher Text der Datenschutz-Grundverordnung

Eur.lex.europa.eu online – Amtsblatt der Europäischen Union
http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32016R0679&rid=1

Leitfaden zur EU-DS-GVO - von der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Andrea Voßhoff
BfDI Bund online – Datenschutz Grundverordnung
http://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Publikationen/Infobroschueren/INFO6.html?nn=5217154


EU-Datenschutzrichtlinie (95/46/EG)

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Die Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und Rates vom 24. Oktober 1995 dient dem Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr. Die Richtlinie gibt Rahmenbedingungen vor, an denen sich durch die Erlassung nationale Gesetze alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union zu orientieren haben. Sie verbietet mit bestimmten Ausnahmen die Verarbeitung sensibler personenbezogener Daten. Die EU-Datenschutzrichtlinie ist hier einzusehen.
Um das Datenschutzrecht innerhalb der Europäischen Union zu vereinheitlichen, soll die derzeit geltende Datenschutzrichtlinie 95/46/EG durch eine Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) abgelöst werden. Dieses neue Gesetzgebungsvorhaben wird aktuell in der EU noch überarbeitet, somit ist mit dem Inkrafttreten der neuen Datenschutz-Grundverordnung voraussichtlich Ende 2016 zu rechnen.