Datenschutz ist ein interessantes, hoch komplexes Themengebiet. Zur Orientierung haben wir die wichtigsten Begriffe für Sie zusammengestellt. Anregungen sind uns willkommen!
Anfallende Aufgaben werden an einen externen Anbieter abgegeben ("Auslagerung"), häufig handelt es sich dabei um Personalverwaltung oder Buchhaltungsaufgaben. Das Datenschutzgesetz unterscheidet hierbei zwei Fälle: Bei der "Auftragsdatenverarbeitung " gilt der externe Dienstleister als "verlängerter Arm" des Auftraggebers, die Verantwortung für den Datenschutz bleibt beim Auftraggeber. Eine Funktionsübertragung findet dann statt, wenn eine Aufgabe komplett und mit allen Verantwortlichkeiten an eine dritte Stelle abgegeben wird. In diesem Fall geht auch die Verantwortung für den Schutz der personenbezogenen Daten auf den Auftragnehmer über.
Online-Durchsuchungen
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Zugriff auf Systeme und deren Inhalte über aktuelle Datenübertragungsmedien (z.B. Datenleitung, Schall, Strom) zum Zweck der Überprüfung;