Datenschutz ist ein interessantes, hoch komplexes Themengebiet. Zur Orientierung haben wir die wichtigsten Begriffe für Sie zusammengestellt. Anregungen sind uns willkommen!
Anwendung zum Protokollieren bzw. Erfassen von Tastaturanschlägen;
Kontrollorgane
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Die praktische Umsetzung von Datenschutzmaßnahmen nach dem BDSG werden zunehmend kontrolliert. In Deutschland gilt das Prinzip der Selbstverwaltung, welches jedoch durch Aufsichtsbehörden unterstützt wird. Für die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben sind die behördlichen und betrieblichen Datenschutzbeauftragten zuständig. Übergeordnete Aufsichtsbehörden sind die Landesbeauftragten (LfDs) und der Bundesbeauftragte für den Datenschutz (BfD), in speziellen Bereichen gibt es hierzu Sonderregelungen. Der BfD ist erreichbar unter: http://www.bfdi.bund.de/ . Dort befindet sich auch eine Liste der LfDs.
Kritische Infrastrukturen (KRITIS)
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Kritische Infrastrukturen (KRITIS) sind Organisationen und Einrichtungen mit wichtiger Bedeutung für das staatliche Gemeinwesen, bei deren Ausfall oder Beeinträchtigung nachhaltig wirkende Versorgungsengpässe, erhebliche Störungen der öffentlichen Sicherheit oder andere dramatische Folgen eintreten würden.