Bundestag bewilligt mehrere Sicherheitsgesetze Der Bundestag hat in dieser Woche mehrere Gesetzesänderungen zur Verbesserung der inneren Sicherheit verabschiedet. Darunter auch das von Andrea Voßhoff, die Bundesbeauftragte für den
Datenschutz , kritisierte Gesetz zur Speicherung der Fluggastdaten. Um Terror oder schwere Kriminalität zu verhindern und besser aufzuklären, sollen Airlines verpflichtet werden bei Flügen in die EU oder aus der EU von jedem Passagier künftig sämtliche
personenbezogene Daten wie Name, Anschrift, Zahlungsweise, Kreditkartennummer sowie die Kofferanzahl, der Verzehrwunsch an Bord zu speichern und weiterleiten. Fahnder haben dann uneingeschränkten Zugriff auf die offenen Speicherdaten. Sechs Monate nach Erfassung würden die Informationen anonymisiert und nur im Ermittlungsfällen der Justiz auch nach Ablauf der Sechs-Monate-Frist vollständig einsehbar sein. Fünf Jahre beträgt die Speicherfrist der an die EU-Staaten übermittelten Fluggastdaten.
Datenschutzbeauftragte warnen vor dieser übertriebene Datensammelwut – unschuldige Bürger geraten unter Generalverdacht.
Auch die umstrittene Datenschutz-Reform, welche das Datenschutz-Niveau im kommenden Jahr europaweit vereinheitlichen soll, wurde vom Bundestag verabschiedet. Erhebliche Bedenken gegen die Reform äußerten Datenschützer und die Opposition, da wesentliche Kritikpunkte, die schon in der Anhörung des Innenausschusses geäußert wurden, unberücksichtigt blieben. Die Reform muss noch vom Bundesrat gebilligt werden.
Ferner wurde gestern vom Bundestag die Rechtsgrundlage für den Einsatz so genannter Mobiler Incident Response Teams (MIRTs) geschaffen. Künftig können bei schweren Cyber-Attacken betroffene Behörden und Unternehmen eine staatliche Eingreiftruppe, welche beim BSI angesiedelt ist, anfordern. Diese MIRTS soll vor allem bei digitalen Angriffen auf kritischen Infrastrukturen eingesetzt werden.
Mit der Mehrheit der großen Koalition hat der Bundestag auch eine Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) beschlossen. Mit der umstrittenen Reform des TKG verankerte der Bundestag bereits geltende Vorgaben zur Qualität von Internetzugängen, Netzneutralität sowie die damit zusammenhängenden Verbraucherrechten aus der EU-Verordnung zum elektronischen Binnenmarkt im deutschen Recht. Zukünftig werden Provider nicht mehr straffrei gegen die Netzneutralität verstoßen können, nun drohen Bußgelder bis zu 500.000 Euro.
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Der Westen online - "Fußfessel, Flugdaten – Bundestag beschließt mehrere Gesetze"
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