Neues Urteil: Amtsgericht akzeptiert Dashcam-Aufzeichnungen als Beweismittel Dashboard-Kameras - in Kurzform Dashcams, sind Videokameras die an den Autoscheiben hängen und den laufenden Verkehr aufzeichnen. Dieser neue Trend findet bei vielen Autofahrern Anklang, nicht nur um kuriose Unfälle oder riskante Manöver ins Netz zu stellen. Autofahrern rechnen mit der Sicherheit stichfeste Beweismittel bei einem Unfall zu haben, wenn die das Geschehen auf der Straße aufzeichnen. Nach Ansicht der Datenschutzbeauftragten von Bund und Ländern verstoßen die Videoaufnahmen auf öffentlichem Grund und Boden durch Aufnahmen von Autofahrern und Fußgängern gegen das Datenschutzgesetz und sind somit unzulässig. Das Verwaltungsgericht im fränkischen Ansbach ((
Urt. v. 12.08.2014, Az. AN 4 K 13.01634) hatte zuletzt über die datenschutzrechtliche Zulässigkeit von Auto-Videokameras, sogenannten "Dashcams" entschieden, das der permanente Einsatz von den Kameras unter bestimmten Voraussetzungen unzulässig ist. Ein Verstoß gegen das Datenschutzgesetz lag laut dem Gerichtsurteil dann vor, wenn Aufnahmen mit der Absicht gemacht werden, diese später ins Internet zu veröffentlichen oder an Dritte weiter zu geben - wie zum Beispiel an die Polizei.
In dieser Woche hat das Amtsgericht Nienburg mit einem neuen Urteil die bisherige Rechtsprechung widerlegt und die Videoaufnahmen in einem Verfahren wegen Nötigung akzeptiert. Der Richter akzeptierte die Aufnahmen in dem verhandelten Fall als Beweismittel, weil diese anlassbezogen aufgenommen wurden und deswegen mit dem geltenden Datenschutzrecht vereinbar ist. Zielgerichtete Aufnahmen von Personen mittels Dashcam sind weiterhin nicht erlaubt, denn heimliche Aufnahmen unbeteiligter Dritter sind grundsätzlich nicht zulässig und stellen einen erheblichen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht auf informationelle Selbstbestimmung der heimlich Gefilmten dar. Achtung: Ob im Firmen - oder Privatfahrzeug - in Österreich wird die private Fahrtenkamera-Benutzung mittlerweile mit Strafen von bis zu 10.000 Euro geahndet und auch in der Schweiz verstößt ihr Einsatz gegen Grundsätze des Datenschutzgesetzes.
Hier ist der Gesetzgeber gefordert, die unterschiedlichen Datenschutzbestimmungen auf On-Beard-Kameras in den EU-Staaten zu überprüfen.
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Für zulässig erklärt: Anlassbezogene Aufnahmen Firmenauto online – "Dashcam im Auto"
http://www.firmenauto.de/dashcam-im-auto-gericht-erlaubt-das-filmen-6634722.html
Amtsgericht akzeptiert Videoaufnahmen als Beweismittel Spiegel online - "Videokameras im Auto: Gericht erlaubt Dashcam-Aufnahmen als Beweismaterial"
http://www.spiegel.de/auto/aktuell/dashcam-als-beweismittel-vor-gericht-zulaessig-a-1030116.html Dashcam: Kein generelles Beweisverwertungsverbot Niedersächsisches Landesjustizportal - "Verwertbarkeit von Dashcam-Aufzeichnungen im Strafverfahren"
http://www.rechtsprechung.niedersachsen.de/jportal/portal/page/bsndprod?feed=bsnd-r-og&showdoccase=1¶mfromHL=true&doc.id=KORE210042015
De-Mail: Durchgehende Verschlüsselung gestartet
Der Versand von vertrags- und geschäftsrelevanten Unterlagen sowie von vertraulichen Dokumenten soll elektronisch sicher und verbindlich werden und auf neuem Wege der elektronischen Kommunikation per De-Mail geschehen. De-Mail ist eine Weiterentwicklung der einfachen E-Mail, womit das Versenden rechtsverbindlicher Dokumente in besonders sichere Form möglich sein sollte. Somit wäre die De-Mail auch für die Wirtschaft und Verwaltungen interessant. Behördengänge könnten überflüssig und Zeit gewonnen werden.
Bisher war die umstrittene De-Mail alles andere als sicher, denn eine Ende-zu-Ende Verschlüsselung war nicht im Einsatz. Die Übertragung erfolgte lediglich per Transportverschlüsselung, wie bei einer gewöhnlichen Mail.
In dieser Woche wurde nun ein vereinfachtes durchgehendes Verschlüsselungs-Verfahren des E-Mail-Systems De-Mail, auf Basis des weltweit anerkannten Standards Pretty Good Privacy (PGP), freigeschaltet. Dieses stark vereinfachte Ende-zu Ende-Verschlüsselungsverfahren ermöglicht es nun auch ohne IT-Vorkenntnisse sensible Dokument und Nachrichten vor unbefugten Zugriffen zu schützen.
Der Versand vertraulicher Informationen per De-Mail sei sicherer wie ein Versand per normalen Postbrief und soll unter anderem zum Standard für Behördenkommunikation und Unternehmen werden.
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Dokumente vor Zugriffen schützen Heise online - "De-Mail : Ende-zu-Ende-Verschlüsselung mit PGP gestartet"
http://www.heise.de/newsticker/meldung/De-Mail-Ende-zu-Ende-Verschluesselung-mit-PGP-gestartet-2616388.html
Verschlüsselungsprozess stark vereinfacht? Focus online - "De-Mail startet durchgehende Verschlüsselung"
http://www.focus.de/digital/computer/internet-de-mail-startet-durchgehende-verschluesselung_id_4630283.html
Nachrichtenticker: Weitere Nachrichten im Kurzüberblick
1. Carsten Eilers - IT-Sicherheit Carsten Eilers - "XSS im Überblick, Teil 7: Cookies und Tastendrücke ausspähen"
http://www.ceilers-news.de/serendipity/650-XSS-im-UEberblick,-Teil-7-Cookies-und-Tastendruecke-ausspaehen.html 2. Datenschutz ernst nehmen Blick.ch - "Tipps für mehr Datenschutz: So spioniert Ihr Handy Sie aus"
http://www.blick.ch/life/digital/tipps-fuer-mehr-datenschutz-so-spioniert-ihr-handy-sie-aus-id3684684.html 3. Negativpreis verliehen Frankfurter Rundschau - "Big Brother Award 2015: Die Saboteure des Datenschutzes"
http://www.fr-online.de/politik/big-brother-award-2015-die-saboteure-des-datenschutzes,1472596,30457686.html
4. On- und Offline-Tracking wachsen zusammen Bayern2 online - "Wer bin ich? Was bin ich eigentlich wert?: Wer mit unseren Daten Geld verdient"
http://www.br.de/radio/bayern2/sendungen/zuendfunk/kolumnen-sendungen/generator/wie-die-deutsche-post-mit-unseren-daten-handelt100.html − − −
Liebe Leser unserer Datenschutznachrichten
In der Zeit vom 27.04. -09.05.2015 befindet sich unser Redaktionsteam im Urlaub.
Danach gibt es unsere News in gewohnter Regelmäßigkeit und Qualität. Wir bedanken uns für Ihr Verständnis und freuen uns darauf, Sie in der 20. Kalenderwoche wieder bei uns begrüßen zu dürfen.
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