Nachrichten 13. Kalenderwoche 2005
Kein Aprilscherz: Kontenüberwachung legalisiert
Alles andere als ein gedankenloser Streich ist die Tatsache, dass seit 1. April 2005 deutsche Konten von Behörden, Ämtern und anderen Institutionen per gesetzlicher Legitimierung nach dem "Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit" abgerufen werden dürfen. Der Anwendungserlass zur Abgabenordnung zum Paragrafen § 92 AO sieht offensichtlich ein grundsätzliches Unehrlichkeitspotential aller Steuerzahler gegeben: Es "ergäbe sich eine Steuerbelastung, die nahezu allein auf der Erklärungsbereitschaft und der Ehrlichkeit des einzelnen Beteiligten beruhte". "Terrorismusbegrenzung und effektiver Verbraucherschutz" seien wichtige Aufgaben, jedoch dürften auch nach dem 11. September nicht sämtliche Bürgerrechte mit Füßen getreten werden, gab der mittelstandspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hartmut Schauerte MdB, zu bedenken.
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Weitere Infos zum neuen Gesetz:
Inforiot - "Erlöschen des Bankgeheimnisses" Terrorismusbegrenzung und effektiver Verbraucherschutz:
Verivox - "Datenhunger des Staates Grenzen setzen" Beerdigung des Bankgeheimnisses in Deutschland:
Pressrelations - "Mit dem heutigen Tag wird das Bankgeheimnis zu Grabe..." zusätzliche Informationen in unserem etwas älteren Artikel:
"Einsichtnahme in Konten ab 1. April 2005" International Auskünfte aus amtlichen Bevölkerungsregistern
Der kostenpflichtige "E-Government"-Dienst Riser vermittelt als "trans-europäischer Dienst"Informationen aus den amtlichen Melderegistern der EU-Mitgliedsländer, soweit vorhanden. Die Meldebehörden werden als "Datenlieferanten" bezeichnet.
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Lesen Sie mehr dazu:
Pressrelations - "Melderegister europaweit online abfragen" Der Dienst "Riser":
RISER - "Registry Information Service On European Residents" Die Problematik dahinter:
Merkur online - "Fingerabdrücke und EU-Dokumente erste Themen für..."
Biometrische Informationen als Schlüssel
Neben dem Frankfurter Flughafen setzt nun auch Köln/Bonn auf biometrische Identifikationssysteme. Über 10.000 dort beschäftige Personen bekommen neue Ausweiskarten, auf denen auch ihr Fingerabdruck gespeichert ist. Die Zukunft gehört den natürlichen Merkmalen des Menschen: Irisscan, Gesichtsform, Fingerabdruck und weitere indiviuelle Merkmale werden künftig zur Personenidentifikation genutzt werden. Anwendungsmöglichkeiten gibt es viele: von der Bezahlung, über das Sammeln von Bonuspunkten und den Datenabgleich bei medizinischen Diensten ist das meiste an Geschäftsverkehr praktisch realisierbar. Die bisherige natürliche Hemmschwelle gegenüber dieser Zentralisierung der lebenswichtigen Anliegen des Endverbrauchers soll nun gezielt abgebaut werden, indem man ihn spielerisch an den Einsatz multifunktionaler Karten und biometrischen Identifikationssystemen gewöhnt. Letztlich wird bei den meisten Verbrauchern die Bequemlichkeit über die Angst vor dem gläsernen Menschen siegen.
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Lesen Sie mehr dazu:
Kölnische Rundschau - "Der Finger als Schlüssel" Berner Zeitung - "Der Fingerabdruck genügt" LexisNexis - "EU-Kommission legt Studie zu den Auswirkungen..." Oberösterreich-Journal - "Neuer Bericht zeigt die Herausforderungen der..." Datenschutz voll im Trend
Der Tätigkeitsbericht des Bremer Landesbeauftragten für den Datenschutz bescheinigt Landesbehörden gute Datenschutzumsetzung. Darüber hinaus sei auch bei den Privatunternehmen ein erfreulich zunehmendes Bewußtsein zu verzeichnen.
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Lesen Sie mehr dazu:
TAZ - "Keine Angst vorm Datenschutz" − − −
Nachrichten 12. Kalenderwoche 2005
Der Bürger und sein "Datenschatten"
Die digitalen Möglichkeiten, z.B. Zahlungsverkehr, (mobile) Kommunikation und Identifikation, führen dazu, dass jeder Bürger einen "Datenschatten" hat, der abrufbar und nachvollziehbar ist. Der Trend geht - dank hochleistungsfähiger Technik - zum Erfassen und Überwachen aller Personen, um eventuell vereinzelt damit einen "Schuldigen" zu erreichen. Integrität und Privatsphäre des Einzelnen bleiben dabei auf der Strecke, die Massenüberwachung widerspricht zudem auch dem Gesetz.
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Lesen Sie mehr dazu:
Reuters - "Datenschützer warnt vor Überwachung unverdächtiger Bürger"
Hausarzt-Modell gestartet
Immer zuerst zum Hausarzt, Medikamente in einer festen Hausapotheke kaufen, das sind zwei Grundmerkmale des Hausarzt-Modells, das in Menden im März angelaufen ist. Mehr Überblick über die Krankengeschichte eines Patienten ist ein Hauptvorteil, damit verbunden eine deutliche Kostenreduzierung für die Beteiligten im Gesundheitswesen. Datenschutzrechtlich kritisch ist die Transparenz des individuellen Krankenlebenslaufes für die gewählte Hausapotheke, und darüber hinaus die Pflege einer personenbezogenen Liste sämtlicher dort gekaufter Medikamente. Für 30 Euro im Jahr, die eine Teilnahme an dem Modell für den Patienten bringen soll, verzichtet der Einzelne außerdem auf die freie Arztwahl.
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Weitere Informationen:
Westfalenpost - "16 Ärzte und 13 Apotheken bieten Hausarzt-Modell an"
Anti-SPAM-Gesetz in Deutschland unzureichend
Im Februar hat die Rot-Grüne Bundesregierung einen Gesetzentwurf für ein neues "Anti-SPAM-Gesetz" eingebracht, um eine Rechtsgrundlage gegen "Unsolicited Commercial E-Mail" (UCE, bedeutet: unverlangte/unerwünschte Werbe-E-Mail) bzw. sogenannte SPAM-Mails zu schaffen. Dies ist bereits das 2. deutsche "Anti-SPAM-Gesetz" bzw. die Verschärfung des ersten. Danach sollen den Absendern z.B. Geldbußen bis zu 50.000 Euro drohen, wenn sie versuchen, ihre Identität mit falschen Absenderangaben zu verschleiern. Zudem soll künftig schon in der Betreffzeile erkennbar sein, dass es sich um kommerzielle Werbung handelt.
Allerdings ist der Gesetzentwurf unzureichend, ja sogar bei der Verfolgung von SPAM eher wirkungslos und sogar kontraproduktiv. Zudem bleibt das "Spamming" in Gästebüchern, Foren etc. gänzlich unberücksichtigt. Trotz inzwischen vielfach angebrachter Kritik von Experten an diesem Entwurf, ist bisher noch nichts weiter daran geändert worden. Am 18. April soll dazu im Bundestagsausschuss für Wirtschaft und Arbeit eine Expertenanhörung stattfinden.
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Der Gesetzesentwurf als pdf zum Download (ca. 165kb) Lesen Sie dazu auch:
Intern - "Deutsches Anti-Spam-Gesetz" Heise - "Harsche Kritik am geplanten zweiten Antispam-Gesetz" Klage gegen Spammer in den USA:
Freie Presse - "Microsoft und Pfizer ziehen gegen Viagra-Spammer vor Gericht" Firmenrechner als Spam-Mail-Server missbraucht:
Intern - "Trojaner nutzt SMTP des Providers" − − −
Nachrichten 11. Kalenderwoche 2005
Rabattmarken und der Vorteil der Kundenbindung
Über Sinn und Unsinn von Rabatt- und Bonussystemen zerbrechen sich viele den Kopf - sobald sie einmal gegenrechnen, was ihnen die unzähligen Karten, die ausgegeben werden, wirklich bringen. Eine wirkliche Ersparnis kommt unter dem Strich nur selten heraus, bedenkt man, dass oft weitere Wege oder das nicht günstigste Produkt gewählt werden. Die Bonuskarte erfüllt ihren Zweck der Kundenbindung, wirklich sparen kann der Kunde kaum. Was jedoch oft nicht bedacht wird: die Kundendaten sind für die Unternehmen ein wertvolles Kapital. Kombiniert man Name und Adresse mit Auskünften wie Kaufkraft einer Wohngegend - erhältlich als komfortable Datenbank auf CD für ganz Deutschland - und fügt die Daten der Einkäufe (wo am meisten Geld ausgegeben wird) hinzu, kann die Werbung kundenorientiert gezielt eingesetzt werden. Vielfach verliert der Kunde auf diese Weise unfreiwillig den Überblick über alternative Produkte oder von ihm scheinbar weniger frequentierte Marktsegmente.
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Lesen Sie dazu auch:
Aachener Zeitung - "Kundenkarten: Keine Kosten und hoher Nutzen?" Westfälische Rundschau - "Wie der Kunde gläsern wird"
Online-Bücherhandel erforscht Kundenverhalten
Wer bei Amazon online Bücher und mehr kauft, wundert sich längst nicht mehr, dass auf der personalisierten Startseite ein gezieltes, auf das Kundenprofil des vermeintlichen Menschen, der die Site gerade besucht, genauestens abgestimmtes Angebot aus dem Handelssortiment bereit gehalten wird. Was für viele online-Kunden ärgerlicher ist: dass persönliche Informationen wie die Bücherwunschliste oder Rezensionen auch außerhalb der Amazon-Plattform frei über Suchmaschinen zu finden sind.
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Weitere Informationen:
Telepolis - "Kinder im Visier von Amazon" Kundendaten im Ausland:
Intern - "Daten-Basar USA" Bilanz zum Verbraucherschutztag 2005:
Politik Digital - "Verbraucherschutz - Wie viel Vertrauen ist gerechtfertigt?" Datenschutzarbeit in Deutschland muss besser werden
Im Rückblick auf ihre Tätigkeit und ihre Erfahrungen mit Datenschutz und Datensicherheit in Deutschland, muss vor allem in den Behörden verantwortungsbewusster gehandelt werden. Dies kann man aus dem aktuellen Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für Datenschutz in Brandenburg, Hansjürgen Garstka, lesen. Die in den letzten Monaten aufkeimenden und öffentlich werdenden Themen wie Privatsphäre und Hartz IV-Praktiken geben ihm sicher Recht und sprechen eine sogar noch deutlichere Sprache als er.
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Bilanz der beiden ausgeschiedenen Landesdatenschutzbeauftragten:
Berliner Zeitung - "Das Schlimmste kommt zum Schluss" Volksstimme - "Bis Orwell nur ein kleiner Schritt" CeBit: Bundesdruckerei erhält Preis für "Datenschutz-resistente Massnahmen":
Netzwelt - "CCCeBIT: Bundesdruckerei erhält Negativpreis" − − −
Nachrichten 10. Kalenderwoche 2005
Bezahlen mit der EC-Karte: Edeka setzt künftig auf den Fingerabdruck
Während manche wohl günstigen Supermärkte mit qualitativ hochwertigem Sortiment gerade erst die Ladenöffnungszeiten erweitert haben, überlegen sie nun, ob sie sich weiterhin dem bequemlichkeitsfreundlichen Bezahlen mit der EC-Karte ernsthaft weiterhin hartnäckig verweigern wollen. Würde doch der bargeldlose Bezahlungsweg vermutlich eine spürbare Steigerung der Kundenzahlen nach sich ziehen. Die erfolgreiche Handelskette Edeka tritt hier in die innovativen Fußstapfen der Metro AG (mit ihrem RFID-Future-Store), in dem sie in ihrem Markt in Rülzheim (Pfalz) die biometrische Bezahlung via Fingerabdruck und Lastschrifteinwilligung praktiziert. Bis April soll der bisher deutschlandweit einzigartige Markt weitere Filialen erhalten.
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Weitere Informationen:
Impulse - "Edeka bietet Bezahlen per Fingerabdruck" Handelsblatt - "Fingerabdruck ersetzt Kreditkarte: Neues Bezahlsystem bei Edeka" Kinofilme per Fingerabdruck:
Hamburger Abendblatt - "Kinofilme aus dem Automaten" Erste Feldtestberichte aus Rülzheim:
Baden Online - "Finger ersetzt die Kreditkarte" Zum Bezahlen mit Fingerabdruck im Ausland berichteten wir im Februar.
Lesen Sie hier:
"Bezahlen Sie mit Ihrem guten Namen - und Ihrem Fingerabdruck"
Verbraucherschutz: Vertrauen in digitale Medien muss gestärkt werden
Rund 34 Millionen Deutsche nutzen derzeit das Internet. Doch das Vertrauen in die Technik ist nicht unbegrenzt. Und das ist gut so, denn IT-Sicherheit lässt noch an vielen Stellen zu wünschen übrig. Es gibt noch viele Ansatzpunkte für den Missbrauch von Daten und Informationen: eine gesicherte Übertragung elektronischer Nachrichten und personenbezogener Daten wie etwa der Kreditkartennummer ist immer noch nicht Standard; das Antispam-Gesetz beginnt gerade erst, den Missbrauch von E-Mailadressen einzudämmen; Identität von Händlern wie Kunden, die Authentizität im online-Geschäftsverkehr ebenso wie die Echtheit übermittelter Daten sind keineswegs gewährleistet, dennoch hängen daran oft weitreichende Prozesse, wie z.B. die elektronische Steuererklärung. Der Verbraucherschutz mahnt die Verbesserung der Bedingungen dringend an.
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Lesen Sie mehr dazu:
Tariftip - "Fehlendes Verbrauchervertrauen hemmt Internetentwicklung" TestTicker - "Die IT-Industrie steht vor einem Vertrauensproblem" Networld - "Verbraucherschützer für mehr Sicherheit im Internet" Fachgruppe E-Commerce gründet Arbeitskreise Vertrauen und Erfolgsfaktoren:
I-Newswire - "Grundlagen der Branche durch Verbandsarbeit langfristig sichern" Einsichtnahme in Konten ab 1. April 2005
Aktualisierung 28.03. und 04.04.2005:
Das vorm Bundesverfassungsgericht angestrengte Eilverfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen das "Gesetz zur Steuerehrlichkeit" ist abgelehnt worden. Damit tritt dieses Gesetz am 01. April 2005 in Kraft! Allerdings stehen die Entscheidungen zu den eingelegten Verfassungsbeschwerden noch aus. Weitere Informationen entnehmen Sie den nachfolgenden Links und ausführlichem Artikel dazu.
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Eilverfahren negativ beschieden:
Rote Fahne - "Staatliche Schnüffelei wird erleichtert" Ein Kommentar zum Thema:
Berliner Zeitung - "Die Liquidierung des Bankgeheimnisses" unser neuerer Artikel dazu:
"Kein Aprilscherz: Kontenüberwachung legalisiert" - - -
Aktualisierung 23.03.2005:
Bundesbeauftragter für Datenschutz fordert Nachbesserung
Das umstrittene Gesetz, das nicht nur Behörden, sondern auch weiteren Stellen Zugriff auf sämtliche Konten aller Bankkunden in Deutschland gesetzlich gewähren soll, baut auf der generellen Unehrlichkeit der Bürgerinnen und Bürger auf. Peter Schaar, Bundesbeauftragter für den Datenschutz, fordert eine Entschärfung dieses Gesetzes. Zugleich hoffen aufmerksame Verbraucher auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, das in einem Eilverfahren noch vor dem 1. April eine Entscheidung treffen muss.
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Spiegel - "Gläserner Bankkunde: Datenschützer warnen vor Generalverdacht" - - -
Die Verwaltungsanweisung von Bund und Ländern zur Einsichtnahme in die Konten von Bundesbürgern läuft unter dem offiziellen Stichwort "Änderung des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung (AEAO); - Regelungen zu §§ 92 und 93 AO (Auskunftsersuchen; Kontenabruf)". Darin heißt es u.a., dass steuererhebliche Angaben zu prüfen sind, "soweit die Finanzbehörde Anlass dazu im Einzelfall (...) Anlass dazu sieht". "Andernfalls ergäbe sich eine Steuerbelastung, die nahezu allein auf der Erklärungsbereitschaft und der Ehrlichkeit des einzelnen Beteiligten beruhte". Auch über den Aspekt hinaus ist das Schreiben lesenswert...
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Weiterführende Informationen:
Die komplette Verwaltungsanweisung des BMF als pdf zum Download (ca. 45kb) Fragen und Antworten auf der Ministeriumsseite Eine Zusammenfassung:
Pressrelations - "Klare Regeln zum Kontenabruf zw. Bund & Ländern vereinbart" Politische Gegenbemühungen:
FDP startet Initiative zur Wiederherstellung des Bankgeheimnisses zusätzliche Informationen in unserem etwas älteren Artikel:
"Am Rande bemerkt: Zugriff durch öffentliche Stellen auf Bankkonten" − − −
Nachrichten 9. Kalenderwoche 2005
Schaltzentrale für VoIP-Telefonate
Telefonieren über das Internet, das so genannte Voice-over-IP (VoIP), kann eine kostengünstige Alternative zum Festnetzanschluss sein. Insbesondere dann, wenn man dem traditionellen Telekommunikationsanbieter nach wie vor sein Vertrauen - und Geld - schenkt. Meist einer der teuersten Anbieter auf dem inzwischen freien Markt, kann man durch einfaches Vorwählen einer entsprechenden Servicekennung eines anderen Telefonproviders einen deutlichen Anteil der anfallenden Gesprächsgebühren einsparen. Das Telefonieren über das Internet kann unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten für den Endverbraucher noch weiter reduzieren.
Doch kaum spricht sich dieser VoIP-Vorteil herum, treten erste "Ordnungsorgane" auf, die diesen preisgünstigen und bisher anonymeren Telefondienst zentralisieren und damit ihr Stück vom Marktkuchen abhaben wollen. Eine der Gefahren dabei: werden zentrale Datenbanken der verfügbaren Gesprächspartner erstellt und angeboten, können diese problemlos auch zur gezielten Werbung genutzt und ebenso über solche zentralen Dienste zur Überwachung durch Behörden und Institutionen benutzt werden.
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Lesen Sie mehr dazu:
Reuters - "Neue Schaltzentrale soll Telefonieren über Internet vereinfachen" Schwarze Listen für "schlechte Kunden"
Bis auf EU-Ebene dringt derzeit ein Verfahren durch, mit dem man sich herkömmlich vor "schwarzen Schafen" aller Art zu schützen suchte, jedoch bisher selten offiziell. Während in Österreich "schlechte" Kunden der Mobiltelefonie-Branche sich auf einer "schwarzen Liste", also einer Datenbank für Personen, mit denen man besser keinen Vertrag (mehr) abschließt, wiederfinden können, will der EU-Ausschuss der Datenschutzbehörden mit Leitlinien über die Erstellung solcher Datenbanken für mehr Transparenz auf dem Markt sorgen. Während der EU-Binnenmarktkommisar McCreevy dies als Datenschutzbemühung der Banken wertet, äugen deutsche Konteninhaber jedoch weiterhin auf die generelle Zugriffsmöglichkeit einiger Behörden und Institutionen auf ihre Bankkonten ab dem 1. April - und das ist, wie berichtet, kein Aprilscherz.
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Weitere Infos:
EU-Kommission - "Schutz vor Betrug durch besseren Datenaustausch" Salzburger Fenster - "Schwarze Liste von Handykunden" − − −
Nachrichten 8. Kalenderwoche 2005
Datenschutz wird Thema im Alltag
Eine Untersuchung der Arbeiterkammer (AK) hat ergeben, dass ein großer Teil der Unternehmen sich nicht an die geltenden Datenschutzvorschriften hält. Konsequenzen sind bisher ausgeblieben, doch offensichtlich wird Datenschutz zunehmend Alltagsthema. Sanktionen bei Verstößen sind somit nur noch eine Frage der Zeit.
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Lesen Sie dazu auch:
Networld - "Firmen ignorieren Datenschutz-Vorschrift!" Praktische Beispiele aus dem Alltag:
- Abfrage personenbezogener Daten nicht erlaubt
Kölnische Rundschau - "Ein Blitz aus heiterem Himmel" - Videoüberwachung bringt weder weniger Kriminalität noch Sicherheit
Telepolis - "Videoüberwachung reduziert Kriminalität nicht" - Neue Sicherheitslücke beim Online-Service der Telekom
Silicon - "Deutsche Telekom missachtet den Datenschutz" - Online-Datensafe
Frankenpost - "In Blumberg dient das Internet als Safe" - Auskunfteien
Telepolis - "Identitätsdiebstahl leichtgemacht"
Gesundheitskarte und elektronische Patientenakte ab 2006 deutschlandweit?
Lange währt die Diskussion um die digitale Verfügbarkeit personenbezogener Patienten- und deren Krankheitsdaten sowohl auf einer Smartcard als auch über moderne Medien wie das Internet. Vielfältige Möglichkeiten würde die elektronische Patientenakte bieten, ebenso bequem verspricht die Gesundheitskarte zu sein. Wird doch vielfach mit dem Argument geworben und gelockt, dass im Ernstfall alle erforderlichen Daten sofort zur Stelle wären. Doch auch die Grenzen und Risiken der elektronischen Krankheitsgeschichte jedes Menschen stehen zur Debatte. Im folgenden ein paar aktuelle Diskussionspunkte. Lesen Sie in der nächsten Zeit mehr zum Thema in unserer Infothek.
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Aktualisierung 28.03.2005: Aktuelle Entwicklungen bei der Gesundheitskarte
Bis zu 250 MB Daten sollen auf der Patientenkarte gespeichert werden:
Newsclick - "Chip-Karte: Gläserner Patient kommt" Mehr dazu vom selben Autor:
Newsclick - "Karte mit Risiko und Nebenwirkung" Ab Juni elektronischer Krankenschein auf Patientenkarte in Österreich:
OÖ-Nachrichten - "Ab Juni bekommt Oberösterreich die e-card" Technik: Verschlüsselung der Kartendaten
Die Presse - "E-Card-Daten sind sicher" - - -
Aktualisierung 23.03.2005: Aktuelle Entwicklungen bei der Gesundheitskarte:
Süddeutsche Zeitung - "Alles auf eine Karte" Unbefugte Übermittlung von Patientendaten ins Ausland:
Yahoo - "Firma soll massenhaft gegen Patientenrechte verstoßen haben" Patientendaten im Ausland (Österreich)
Die Presse - "Krankenschein auf Chipkarte: Neuer Ärger um Datenschutz" - - -
Kommt die Karte 2006?
Krankenkassenratgeber - "Krankenkassen-News" KBV Kurier Telematik - "Aktuelle Informationen" Evangelischer Pressedienst - "Telematik-Zeitalter startet mit Gesundheitskarte" Medizin Online - "E-Card: Qualität vor Schnelligkeit" Die Gesundheitskarte muss von allen getragen werden:
Ärztezeitung - "Niedergelassene müssen bei der Gesundheitskarte mitziehen" Ärztezeitung - "Ärzte blockieren nicht die Modernisierung" Gesundheitskarte mit zusätzlichen biometrischen Merkmalen:
Ärztezeitung - "Firma will Kassen bei Karte mit Foto entlasten" Viele Pläne, doch das Recht des Patienten muss geachtet werden:
BMGS - "Ein weiterer Schritt zum Abbau unnötiger Bürokratie" Ärzteblatt - "Elektronische Gesundheitskarte: BÄK pocht auf Patientenrechte" Möglichkeiten und wirtschaftliche Machbarkeit:
Neues Deutschland - "Wer den Nutzen haben soll, muss zahlen" Exkurs: Transparenz über Medikamentenerwerb
Neue Westfälische - "Bessere Beratung oder Big Brother?" Entwicklungen bei der Gesundheitskarte:
Heise - "Lösungen für die Gesundheitskarte" Heise - "Datenschützer fordern Sorgfalt bei der Gesundheitskarte" Spezifikation und "Lösungsarchitektur" der Gesundheitskarte:
DIMDI - "Lösungsarchitektur" Heise - "Fraunhofer-Institute legen Spezifikationen für Gesundheitskarte vor" de.internet.com - "Gesellschaft für Informatik fordert Datenschutz-Standards" Gründe für Arztbesuch werden künftig den Krankenkassen gemeldet:
Krankenkassen-Ratgeber - "Grund für Arztbesuch künftig besser nachvollziehbar" Informatikexperten warnen:
CampusMed - "Gesundheitskarte krankt am Datenschutz" Wiesbadener Kurier - "Daten von Patienten missbraucht?" Medizin online - "Elektronischer Arztausweis technisch bereits möglich" Sicherheits- und Datenschutzrisiko Mobilität
Sie besitzen ein Handy, einen PDA oder ein Notebook und setzen diese auch bei Ihrer täglichen Arbeit ein? Praktisch und flexibel nutzbar sind diese mobilen Geräte. Aber haben Sie sich schon einmal überlegt, welche und wie viele sensible Daten darauf gespeichert sind und was bei einem Verlust des Gerätes alles damit passieren kann?
Beruflich genutzte mobile Systeme sind inzwischen oft voll in die Infrastruktur der Unternehmens-IT eingebunden. Daher sind auf ihnen vielfältige vertrauliche Geschäftsdaten gespeichert. Dazu kommen oft noch Zugangskennungen für das Firmennetzwerk.
Geraten diese sensiblen Daten durch Verlust oder Diebstahl in falsche Hände, wird das Firmennetz trotz Firewallsysteme offen wie ein Scheunentor und die verlorenen Geschäftsdaten können dem Unternehmen schnell sehr teuer zu stehen kommen. Nach einer Umfrage des Sicherheitsspezialisten Pointsec werden vor allem in öffentlichen Verkehrsmitteln und Taxis sehr viele Handys, PDAs und Notebooks vergessen. Und weil die Daten auf den Geräten in den meisten Fällen nur unzureichend bis gar nicht gesichert sind, haben Kriminelle leichtes Spiel.
Hinzu kommt, dass das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) beschlossen wurde. Ab März 2006 sind Hersteller verpflichtet Elektroschrott, z.B. auch gebrauchte Festplatten, kostenlos zurückzunehmen. Doch welche Daten befinden sich dann noch auf den ausgemusterten Festplatten? Ohne verlässliche Sicherheitsvorkehrungen können z.B. Wirtschaftskriminelle sehr leicht Zugang zu den vertraulichen Geschäftsdaten erhalten.
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Sind Sie gegen Datenmissbrauch bei Verlust mobiler Firmengeräte geschützt? KSB4-Consulting steht Ihnen gern für weitere Informationen zur Verfügung. Wie Sie uns erreichen können, erfahren sie auf unserer
Kontaktseite.
Lesen Sie dazu auch:
Mobile2Day - "Sicherheitsrisiko Mobilität" BMU - Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) Weitere Infos auch in unserem etwas älteren Artikel zu diesem Thema. Ende der analogen Gerichtswelt
Die elektronische Akte soll der herkömmlichen Papierflut ein zeitgemäßes Ende setzen. Noch ist aber vielfach unklar, ob die Digitalisierung der Daten in jedem Fall dem Verfahrensweg gerecht werden kann.
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Weitere Informationen:
Naumburger Tageblatt - "Papierberge an deutschen Gerichten verschwinden" − − −
Nachrichten 7. Kalenderwoche 2005
Niedersachsen führt elektronische Patientenakte ein
Deutschlandweit wird noch über Möglichkeiten und Grenzen der digitalen Krankenakte diskutiert und nach realisierbaren Wegen gesucht, um eine bestmögliche medizinische Betreuung bei gleichzeitigem Schutz der Person des Patienten sicherzustellen. Während dessen führt Niedersachen die elektronische Patientenakte mit Absegnung durch den Landesdatenschutzbeauftragten ein.
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Weitere Informationen dazu:
Ärzteblatt - "Niedersachsen führt neues System zur Tumordokumentation ein" Nachträgliche Ergänzung: Patientendaten zentral elektronisch verfügbar
Ärztezeitung - "Patientenakten im Netz: Datenschutz ist schon dann ..."
Der "Gläserne Mensch" braucht enorme Ressourcen
Die Technik macht bereits heute eine nahezu lückenlose Überwachung beliebiger Personen möglich. Doch hat das neben den viel gelobten Vorteilen wie der vermeintlichen Sicherheit vor Terroranschlägen (siehe z.B.
Artikel zu WM-Tickets), der Rundumversorgung des Bürgers im Krankheitsfall (s. Patientenkarte) oder der präventiven Verbrechensverhütung (siehe z.B.
Artikel zur Kontenüberwachung) auch massive Nachteile. Allein die Speicherung so vieler Verkehrsdaten erfordert Unmassen an technischer Infrastruktur, digitalen Lagerhallen gleich, die nicht nur beschafft, sondern auch bedient, genutzt und gewartet werden müssen.
- kb - Lesen Sie dazu auch:
Die Zeit - "Privat war gestern"
Mehr Datenschutz in Deutschland beschlossen
Datenschutz ist weit mehr als der Schutz personenbezogener Informationen. Der ursprünglich dahinter stehende Gedanke ist bereits im Grundgesetz verankert und garantiert jedem Menschen in Deutschland das Recht auf Privatsphäre, Meinungs- und Informationsfreiheit. Datenschutz zu praktizieren, bedeute daher mehr als der bloße Verfahrensschutz.
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Weitere Infos:
Heise - "Bundestag will mehr Datenschutz" − − −
Nachrichten 6. Kalenderwoche 2005
Spyware größter IT-Risikofaktor 2005
Einer Studie von WatchGuard Technologies zufolge schätzen zwei Drittel von 686 befragten IT-Fachleuten Spyware als größten Risikofaktor für Netzwerke im Jahr 2005 ein - noch vor Viren und Phishing-Attacken. Dennoch seien bei der Unternehmensleitungen eher Viren gefürchtet. Der Schutz von Firmennetzwerken gegen Spyware wurde von 65% der Befragten als "am geringsten" bewertet. - kb -
Mehr dazu:
IT SecCity - "Spyware Risikofaktor 2005"
Fußball-Weltmeisterschaft: Überwachung aller für mehr Sicherheit
Die Verlosung um die begehrten Tickets zur Fußball-WM 2006 ging am 1. Februar 2005 in die erste heiße Runde und ist nach wie vor ein heißes Thema. Laut Verbraucherschutz und Datenschutz-Aufsichtsbehörden werden zu viele und allem für die Sicherheitsmaßnahmen nicht erforderliche Personendaten abgefragt. Gegen die Möglichkeit, solche personenbezogenen Daten zu Marketingzwecken gegen die Interessen des Verbrauchers heranzuziehen, ist inzwischen der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) vorgegangen. Nun erarbeiten der Deutsche Fußball-Bund (DFB) und der Verbraucherschutz eine Lösung, die allen gesetzlichen Anforderungen gerecht wird.
- kb - WM-Tickets schaffen großflächige Überwachung:
Artikel bei N-TV - "Gläserne WM-Fans" Computerwelt - "WM-Ticket als Überwachungs-Teststrecke" WM-Tickets dürfen nicht personengebunden sein:
Newsclick - "Tickets müssen übertragbar sein" Verbraucherschutz wird aktiv:
Die Welt - "Verbraucherschutz erwägt Klage" Auch der DfB unterliegt dem Datenschutz:
AZ Bad Kreuznach - "Verbraucherschutz mahnt DfB ab" DfB und Verbraucherschutz suchen gesetzeskonforme Lösung:
Presseportal - "Lösung in Sicht" nachträgliche Ergänzung:
Spiegel - "DFB bessert bei Ticketbestellung nach" Stern - "Völlig Unschuldige werden überwacht" Geoinformationssystem (GIS) als Mehrwertschnittstelle
Als das Geo-Informations-System, kurz GIS, bei Städten und Gemeinden eingeführt wurde, waren anfänglich viele skeptisch, oftmals fehlte die erforderliche Infrastruktur für den Einsatz einer so vielseitigen und aussagekräftigen Anwendung. Das GIS macht durch seine hohe Auflösung jeden Gullideckel, jeden Verteiler und jeden Grenzstein der Örtlichkeiten sichtbar samt zugehörigen Daten. Eine beeindruckende Möglichkeit, schnell ortsbezogen etwas - oder einen Ort - zu finden. Doch die Idee hinter GIS war von Anfang auch kommerziell orientiert. Beteiligte am Projekt "GIS" kombinieren diese Daten mit Datawarehouse-Informationsschätzen und erhalten so wertvolle Verbraucherinformationen für gezieltes effektives Marketing. Daten- und Verbraucherschutz sind inzwischen darauf aufmerksam geworden.
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Weitere Infos dazu:
Kölner Stadtanzeiger - "Wenn sich Firmen heimlich ins Privatleben schleichen" − − −
Nachrichten 5. Kalenderwoche 2005
Softwarepatente "durch die Hintertür"
Aktuelle Entwicklung 25.02.2005:
Wieder schrillen alle Alarmglocken der Softwarepatentegegner. Soll die umstrittene Richtlinie nun doch als "A-Punkt" ohne weitere Diskussion im EU-Agrar- und Fischereirat einfach "durchgewinkt" werden?
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Wieder Wirbel um Softwarepatente:
Heise - "Wirbel um angeblichen Richtlinienbeschluss im Agrarrat" Golem - "Bananenrepublik Europa" - - -
Am Mittwoch, den 3. Februar 05, sah es noch so aus, als würde die Einführung der Softwarepatente mit einem Neustart des Verfahrens noch einmal gründlich überdacht. Doch inzwischen erwecken aktuelle Entwicklungen immer mehr den Verdacht, dass die Einführung nun durch diverse "Hintertürchen" an den Bürgern und Verbrauchern vorbei durchgezogen werden soll.
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Scheinbarer Erfolg für die Gegner der Softwarepatente:
Heise - "Softwarepatentgegner feiern weiteren Zwischensieg" Es geht auch ohne Demokratie (Softwarepatente auf dem Schleichweg):
News.de - "EU-Staaten wollen Tauziehen um Software-Patente beenden" Heise - "Softwarepatente: Rüsten für den P-Day" Softwarepatente stoppen Bürosoftware in Japan:
Heise - "Softwarepatente stoppen Bürosoftware in Japan" Deutschland, Spanien und Niederlande auch gegen Softwarepatente:
Silicon - "Bundestag stimmt gegen Softwarepatente" Golem - "Spaniens Parlament gegen die Einführung von Softwarepatenten" Golem - "Softwarepatente: Niederlande wollen Durchwinken verhindern" Computer Associates öffnet teilweise Patente für Open-Source-Projekte:
Computerwoche - "CA öffnet Patente für Open-Source-Projekte" Weitere Infos auch in unserem etwas älteren Softwarepatente-Artikel
aus der 51. Kalenderwoche 2004:
Softwarepatente - Aus für mittelständische Unternehmen? Elektronische Patientendaten - Zu Risiken und Nebenwirkungen...
Die Krankheitsgeschichte eines Menschen steht unter dem besonderen Schutz der Schweigepflicht des Arztes. Sieht man sich in Praxen, Laboren, Kliniken und vielen weiteren heiltherapeutischen Einrichtungen um, findet man diese besonders sensiblen personenbezogenen Daten kaum geschützt. Der Austausch von Diagnosen und Behandlungsschritten über Internet, E-Mail und Videokonferenz erfolgt meist unverschlüsselt auf ungesicherten Leitungen. Die elektronische Patientkarte ist auf Grund ihrer Unsicherheit ebenfalls noch in der Diskussion. Sind Authentizität, Integrität und Verfügbarkeit medizinscher Personendaten nicht sichergestellt, kann dies für den Patienten jedoch tödliche Folgen haben - von den Konsequenzen, die dadurch für den Arzt zu tragen sind, ganz zu schweigen.
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Mehr dazu:
Ärztezeitung - "Bald Gütesiegel für elektronische Patientenakte?" Datensicherheitsaspekt:
Ärztezeitung - "Datenschutz muß für Praxen im Internet höchste Priorität haben" Was passieren kann, wenn die Daten nicht geschützt sind:
DiePresse.com - "Geheime Daten"
Bezahlen Sie mit Ihrem guten Namen - und Ihrem Fingerabdruck
Die USA machen es wieder einmal vor, was Technik so alles ermöglichen kann. Und wieder einmal schwappt das Potential der "unbegrenzten Möglichkeiten" über den großen Teich. Bald könnte auch bei uns das Bezahlen mit dem Fingerabdruck populär werden.
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Lesen Sie auch:
ZDNet - "US-Supermarkt bietet Bezahlung per Fingerabdruck an" Weitere Infos auch in unserem aktuelleren Artikel zu diesem Thema. − − −
Nachrichten 4. Kalenderwoche 2005
E-Mail-Überwachung legalisiert seit 01.01.2005
Seit Anfang des Jahres ist die Übergangsfrist zur neuen Telekommunikations-Überwachungsverordnung (TKÜV) abgelaufen. Provider sind damit unter anderem dazu verpflichtet, Ermittlungsbehörden jederzeit Zugriff auf Kunden-, Benutzer- und Verbindungsdaten zu gewähren - und das auf Kosten der Provider. Erstmals am 22. Januar 2002 festgelegt und seit Mai 2003 in Kraft, regelt die TKÜV zudem die Überwachung des E-Mail-Verkehrs bei Providern ab einer bestimmten Kundenanzahl. Neben dem Vertrauensverlust gegenüber dem Kunden kommen so auf viele kleine und mittelständische Anbieter Kosten für eine entsprechende Infrastruktur zu, die sie nicht immer aufbringen können.
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Lesen Sie dazu auch:
Heise - "Verpflichtung zur E-Mail-Überwachung trifft die Providerbranche hart" Heise - "Abhörverpflichtungen verunsichern Webmail-Anbieter (Update)" Die gesetzlichen Grundlagen:
TKÜV als pdf zum Download (ca. 76kb) Technische Richtlinie zur TKÜV als pdf zum Download (ca. 1100kb) RegTP - Informationen zur Technischen Umsetzung von Überwachungsmaßnahmen RegTP - Zusätzliche Informationen für die Betreiber von E-Mail-Servern Weitere Lauschangriffe:
Heise - "Bundestagsabgeordnete stellen sich gegen neue Lauschverordnung " Neue Züricher Zeitung - "Elektronische Kriegsführung gegen Terroristen" Verschlüsselte E-Mails als Antwort der Wirtschaft entdeckt:
Presseportal - "DSV-Gruppe und PGP Corp. schließen Partnerschaft" Provider: keine Haftung für Inhalte Dritter
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat am vergangenen Samstag entschieden, dass reine Verbindungsprovider nicht für die angebotenen oder genutzten Inhalte dritter Anbieter haften (Az. 11 U 51/04). Diese unterlägen dem Fernmeldegeheimnis, weshalb ein solcher Provider keine Kenntnis über Inhalte und damit über etwaige Verstöße haben könne. Eine Ausweitung der Auskunftspflicht auf privatwirtschaftliche Unternehmen, wie sie bisher nur gegenüber den Strafverfolgungsbehörden bestehe, sei nicht vorgesehen, auch nicht bei Verdacht auf einen Verstoß gegen das Urheberrechtsgesetz (z.B. beim Tausch von Musikstücken über das Internet) bestehe.
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Zusätzliche Informationen:
eco fordert: Keine Auskunftspflicht für Provider Weitere rechtliche Änderungen 2005:
Artikel in der InformationWeek
Der Bundesdatenschutzbeauftragte redet "tacheles"
Lesen Sie im Interview des DeutschlandRadio Berlin, wie Peter Schaar, der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, die "Überwachungskultur" in Deutschland mit Rabattgeschäften, Bewegungsprofilen, Käuferverhaltensanalysen, USA-Einreisehinternissen und vielem mehr, erlebt, bewertet und zu ändern versucht. Das Interview wird auch als MP3-Hördatei angeboten.
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Weiterführende Informationen:
DeutschlandRadio - "Datenschutzbeauftragter warnt vor Überwachungskultur" − − −
Nachrichten 3. Kalenderwoche 2005
WM-Tickets nur bei Gegenleistung
Aus aktuellem Anlass wurde dieser Artikel überarbeitet, ergänzt und als neue Nachricht noch einmal zur Verfügung gestellt.
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Fußball-Weltmeisterschaft: Überwachung aller für mehr Sicherheit
Die Macht der "Blogs" - Sind Sie vorbereitet?
"Blogs" bzw. "Weblogs" sind in aller Munde und werden immer populärer. Als eine Art Online-Journal sind sie einfach zu bearbeitende Webseiten, wo man zu den verschiedensten Themen seine Meinung hinterlassen kann. Dieses Medium wird inzwischen auch immer wieder von Mitarbeitern benutzt, um z.B. ihren Frust abzulassen. Wenn "Blogger" über ihren Arbeitsalltag schreiben, fühlen sie sich oft anonym und sehr sicher, vergessen manchmal sogar jedes Maß und machen sich dadurch angreifbar. In manchen Fällen sind sie sich auch keiner Schuld bewusst, wenn sie in ihrem Weblog bewusst auf Unternehmensinterna eingehen oder auch nur über ihre Arbeit schreiben. Manchmal hat das dann unvorhergesehene Konsequenzen. Im Internet gibt es Geschichten über Leute, die entlassen worden sind, nachdem sie sich über ihre Jobs beschwert hatten.
Aber Blogs können nicht nur der privaten Meinungsäußerung dienen. Durch Business-Weblogs können sich Unternehmer auch direkt online an ihre Zielgruppe wenden. Zudem lassen sich über professionelle Weblogs Medienvertreter ansprechen, die sich gezielt über bestimmte Themen informieren wollen. Einige Firmen ermuntern sogar direkt ihre Mitarbeiter, über die Firma Beiträge zu "bloggen", um im Umfeld präsenter zu sein und damit bekannter zu werden.
Weblogs sind jedoch noch ein sehr "junges Phänomen". Da ist es nicht verwunderlich, dass es in den meisten Unternehmen bislang noch keine klaren Regeln gibt, wie mit dem Verfassen von Weblog-Beiträgen umgegangen werden soll. Missverständnisse sind dadurch vorprogrammiert. Unternehmen, die gerade dabei sind, den Datenschutz im E-Mail-Bereich in den Griff zu bekommen, sollten interne Richtlinien zur Nutzung von Mail, Instant Messaging und Webseiten auch auf Blogs ausdehnen. Dies sollte nicht dazu dienen, die eigenen Mitarbeiter zu maßregeln, sondern klare Grenzen zwischen Privatsphäre und Business ziehen, wenn öffentliche Mitteilungen durch Mitarbeiter geschrieben werden. Selbstverständlich sollten die Mitarbeiter auch sensibilisiert und weitergebildet werden, um diese Richtlinien dann angemessen einhalten zu können.
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KSB4-Consulting steht Ihnen gern bei der Ausarbeitung und Umsetzung einer derartigen Datenschutz-Firmenrichtlinie zur Verfügung. Wie Sie uns erreichen können, erfahren sie auf unserer
Kontaktseite.
Weiterführende Informationen:
Wikipedia: Was ist ein Blog? Die Macht der Blogs - sie sollte genutzt werden Bloggen als Kündigungsgrund − − −
Nachrichten 2. Kalenderwoche 2005
Vorsicht vor und bei Überwachung am Arbeitsplatz
Eine weitverbreitete Unsitte ist es, dass Arbeitskollegen oder der Chef selbst Unternehmensmitarbeiter mit geeigneten Tools und technischen Vorrichtungen kontrollieren wollen. Die Motive sind vielfältig, z.B. Leistungskontrolle, Prozess- und Ressourcenoptimierung oder der Verdacht auf einen Tatbestand. Die rechtlichen Konsequenzen sind allerdings vielfach nicht bekannt. Verbindliche Vorschriften und Regelungen enthalten sowohl das Datenschutz- als auch das Arbeitsrecht. Im Zweifelsfall wird das Interesse von Überwacher (also Unternehmen) und Arbeitnehmer abgewogen. Gerade in kleineren Betrieben, wo Datenschutz und Datensicherheit bisher oft ignoriert werden, ist es ein Leichtes für fähige Mitarbeiter, "schnell mal" die Logfiles der Internetnutzung eines anderen Benutzers durchzusehen, die via Telefonanlage automatisch erstellten Nutzungsprofile zu checken und anhand des vermeintlich entdeckten Fehlverhaltens einen Kollegen anzuschwärzen. Mobbing heißt das Stichwort, das jedoch keineswegs immer zugunsten des "Überwachers" ausgeht. Überwachungsmaßnahmen, die nicht bekannt gemacht sind bei dem oder den Betroffenen, haben in der Regel nur dann rechtliche Relevanz, wenn konkreter Verdacht auf einen erheblichen Straftatbestand vorliegt. Ansonsten könnte es durchaus sein, dass die andere Seite mit Bußgeldern oder sogar einem Strafmaß nach StGB rechnen muss.
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Weiterführende Informationen:
Artikel im Stern - "Arbeitgeber dürfen nicht wahllos kontrollieren" Artikel im PC-Magazin - "Überwachungstools am Arbeitsplatz" Online-Rechte für Beschäftigte Spionage-Check Surfen am Arbeitsplatz (nachträgliche Ergänzung):
Berliner Morgenpost - "Surfen im Job: Der Chef darf nicht alles wissen" Manager Magazin - "Surfen am Arbeitsplatz: Wider die Totalüberwachung" Weitere Infos auch in unserem aktuelleren Artikel zu diesem Thema.
Handy als Peilsender
Schon seit der Erfindung des Handys kann dieses angepeilt werden und, mittels Kreuzpeilung, also der Peilung durch 2 feststehende Punkte, ein sehr genauer Standort eines bestimmten Gerätes ermittelt werden. Das ist nichts Neues und kommt gelegentlich auch schon immer zum Einsatz. Neu ist, dass diesen "Service" nun Anbieter kommerziell an den Endverbraucher bringen will. Damit ist der Peilsender für die Masse geboren. Mit den angebotenen Diensten kann die Ehefrau feststellen, wo ihr Mann gerade ist oder die Eltern, wo ihr Kind unterwegs ist, das Pflegepersonal, wo der senile Altenheimbewohner sich hinverirrt hat. Was an sich eine hilfreiche Technik sein könnte, droht - wie so vieles andere - wieder zum massiven Eingriff in die Privatsphäre zu werden. Wer sich schützen will, nimmt sein Gerät am besten nicht mit... Eine gesetzliche Regelung wäre wünschenswert.
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Lesen Sie dazu auch:
Artikel der Neuen Westfälischen - "Der Spion in der Jackentasche" − − −
Nachrichten 1. Kalenderwoche 2005
Wachsende IT-(Sicherheits-)Risiken in Unternehmen und Behörden
Das Internet hat viele Kommunikations- und Arbeitsabläufe vereinfacht und beschleunigt. Wie bereits Ende 2004 berichtet (
siehe auch), ist davon die öffentliche Verwaltung nicht ausgenommen. Aber schon private Nutzer oder Firmen klagen über wachsende IT-(Sicherheits-)Risiken. Da bleiben Behörden leider auch nicht verschont. Die aktuelle Ausgabe des Fachmagazins TeleTalk widmet sich dem Thema "Ämter auf Draht" als Schwerpunkt. E-Government ist in Deutschland auf dem Vormarsch und betrifft Bund, Länder und Kommunen gleichermaßen. Da ist es natürlich um so wichtiger, Sicherheitsrisiken so gering wie möglich zu halten. Die Realität ist jedoch sehr beunruhigend: mehr als jede zweite Behörde fühlt sich momentan nicht mehr ausreichend vor Virenattacken und anderen Sicherheitsrisiken geschützt! Viele Behörden sind oft überfordert, wenn es um das Management der eigenen IT-Sicherheit geht. Mangelnde Sicherheitsvorkehrungen schlagen sich bei Ämtern und Behörden in schwindendem "Kundenvertrauen" und hohen Ausfallzeiten der IT nieder. Bei Unternehmen kann es zudem richtig teuer werden, u.a. wegen möglicher Schadensersatzforderungen. Eine gute Alternative ist da, kritische Sicherheitsfunktionen an Fachkräfte außer Haus zu geben.
- ab - KSB4-Consulting steht Ihnen gern für weitere Informationen zur Verfügung. Wie Sie uns erreichen können, erfahren sie auf unserer
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Zusätzliche Informationen:
Fachmagazin TeleTalk Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) E-Government-Handbuch Weiterer Presseartikel zum Thema
Erkennungsdienstliche Generalerfassung?
Ihr Fingerabdruck ist bald im Reisepass!
Der Reisepass mit biometrischen Daten kommt, das ist sicher. Obwohl noch viele wichtige Fragen ungeklärt sind, ist für Befürworter ein solcher Pass ein gutes Mittel im Kampf gegen den Terrorismus. Für Kritiker steht allerdings fest, dass die Privatsphäre der Bürger damit beschnitten und der Datenschutz aufgeweicht wird. Außerdem ist die technische Zuverlässigkeit nicht gewährleistet, hohe Fehlerquoten bis zu 23% treten derzeit bei RFID, Fingerabdruckscannern und Co. auf. Von den Kosten für eine solche Umstellung der Reisepässe einmal ganz abgesehen. Jedoch wollen die USA Reisende aus der EU ab 26.10.2006 nicht mehr ohne Visum einreisen lassen, wenn sie keinen Reisepass mit biometrischen Merkmalen haben. Daher hat der EU-Ministerrat auf Vorschläge der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation ICAO beschlossen, biometrische Merkmale elektronisch in Reisepässen zu speichern.
Noch sind biometrische Merkmale im Personalausweis nicht vorgesehen. Aber weil die technischen Strukturen bei Grenzkontrollstellen, den Zoll- und Einwohnermeldeämtern dann ohnehin vorhanden sein müssen, werden wohl auch in absehbarer Zeit die Personalausweise mit biometrischen Daten folgen.
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Weiterführende Informationen:
Artikel bei Spiegel Online Artikel im Stern Zweiter Artikel im Stern Artikel im "DerStandard WAZ - "SPD-Abgeordneter für Pass mit Biometrie-Daten" Mikrozensus, die Volkszählung im Mini-Format
Haushaltsbefragungen durch die Landesämter für Statistik
Mit Beginn des neuen Jahres sind grundlegende Neuerungen beim Mikrozensus, der größten amtlichen Haushaltsbefragung Deutschlands, in Kraft getreten. Aktuelle Befragungen sind bereits in einigen Bundesländern angelaufen. Gestellt werden Fragen zur Person, zu den Lebensverhältnissen, zur Erwerbstätigkeit und Beruf oder Arbeitssuche, zur sozialen Absicherung, der Wohnsituation und zu gesundheitlichen Aspekten. Für den überwiegenden Teil der Fragen besteht Auskunftspflicht, die im Mikrozensusgesetz 2005, der Rechtsgrundlage der Erhebung, geregelt ist. Das jeweilige Statistische Landesamt bittet jedoch, auch die freiwilligen Fragen zu beantworten. Die Angaben beziehen sich dann jeweils auf die Woche vor dem Interview. "Eine Befreiung von der Auskunftspflicht, egal aus welchen Gründen (z.B. Alter oder Krankheit) ist nicht möglich, da ansonsten die Genauigkeit der Ergebnisse sinkt", schreibt das Statistische Landesamt Baden Württemberg.
Die Auswahl der Haushalte des Mikrozensus ist ebenfalls im Mikrozensusgesetz vorgeschrieben. Danach werden durch ein mathematisches Zufallsverfahren stichprobenhaft Gebäude ausgewählt. Die Haushalte, die in diesen Gebäuden wohnen, sind auskunftspflichtig. Die Befragung wird jedem ausgewählten Haushalt schriftlich oder zur Terminvereinbarung vor Ort angekündigt und durch speziell geschulte Interviewer durchgeführt, die sich ausweisen müssen und dem Datenschutz besonders verpflichtet sind. Die Interviewer sind in der Regel mit einem Laptop ausgerüstet. Auf Wunsch können die Haushalte alternativ einen Fragebogen ausfüllen.
Datenschutz und statistische Geheimhaltung sind streng geregelt und umfassend gewährleistet. Die erhobenen Einzeldaten werden im Statistischen Landesamt so weiterverarbeitet, dass die Einzelangaben der Auskunft gebenden Personen nicht mehr zugeordnet werden können. Die Ergebnisse der Befragung stehen als hochgerechnete Zahlen Politik und Wirtschaft für zahlreiche grundlegende Entscheidungen, wissenschaftlichen Einrichtungen und Interessenverbänden aber auch jedem interessierten Bürger zur Verfügung.
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Zusätzliche Informationen aus der Presse:
Artikel in Bayern Artikel in Thüringen Artikel in Baden-Württemberg Artikel in Mecklenburg-Vorpommern Passauer Neue Presse - "Statistik-Landesamt startet den Mikrozensus 2005"