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Datenschutzpraxis: Transparenz für mehr Privatsphäre (Teil1)

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Autor: Kerstin Blossey


Von Betroffenen, Informationen, Kennzeichnungs- und Benachrichtungspflichten, Auskünften, Widersprüchen und dem Jedermannsrecht. Inkognito unterwegs im Geschäftsleben?


Das war einmal. Während viele Stellen ungehindert (und vielfach sehr wohl bemerkt) ihrer Sammelwut frönen, sollen Vorschriften den Verbraucher stärken. So auch der Themenbereich Auskunft im unternehmerischen bzw. behördlichen Datenschutz. Transparenz sagt das Gebot der Stunde, wenn man den vielen Schlagzeilen zu angeprangertem Datenmissbrauch glauben darf. Qualitätsmerkmal sagt der unternehmensbewusste Datenschutzbeauftragte – und macht Geschäftsführern wie Vorständen klar, dass mehr Transparenz durch bewusst gelebten Datenschutz als nicht zu verachtender Wettbewerbsvorteil auf der Haben-Seite verbucht werden kann.

Woher sollen wir wissen, dass wir Datenschutz brauchen?
Als Jungunternehmer schlägt man sich besonders anfangs nicht nur mit der Konzeption fürs Geschäft, dem Businessplan, Finanzierungshilfen und der goldrichtigen Geschäftsidee herum, sondern auch mit der Anmeldung bei allen erforderlichen Stellen und der Flut an Vorgaben, die man als Firmengründer und Betreiber nun einmal einzuhalten hat. Wie man von all diesen wichtigen und sinnvollen Regelungen erfährt?

Das weiß niemand so recht zu beantworten. Man hat Glück, wenn man jemanden kennt, der wieder jemanden kennt, der von der einen oder anderen Sache schon einmal gehört hat. Mundpropaganda scheint das Gebot der Stunde, doch sicher sein, dass man keine Vorschrift vergessen hat, gegen die man unwissentlich verstoßen könnte, kann man nicht. Transparenz und eine auffindbare offizielle Anlaufstelle, die zudem kompetente und verbindliche Informationen bereitstellt, das wäre doch schon einmal ein guter Anfang, um Licht ins Dunkel zu bringen.

Woher sollen wir wissen, was der Datenschutz vom Unternehmen fordert?
Im Datenschutz fungiert der betriebliche Datenschutzbeauftragte (DSB) als eine solche kompetente und ansprechbare Informationsschnittstelle im Unternehmen bzw. jeder anderen Personendaten verarbeitenden Stelle. Neben allen anderen Aufgaben soll der DSB für ein gesundes Maß an Transparenz sorgen, sowohl innerhalb der Unternehmensstruktur als auch nach außen. Doch Transparenz, als ein definiertes Maß an Durchblick im weitesten Sinn, ist eine bidirektionale Angelegenheit. In einem System wie unserer Wirtschaft bedeutet Kommunikation immer mindestens 1 + n Stellen, die in irgendeiner Form Informationen oder Daten austauschen. Wo das Gleichgewicht der erhaltenen Daten nicht einigermaßen ausgeglichen ist, spricht man in der Regel von einem Informationsdefizit, dem Politik, Wirtschaft und Gesetzgebung so gut wie möglich begegnen wollen, da Wissen auch jenseits des Informationszeitalters immer noch Macht bedeutet. Macht aus Datenschutzsicht bedeuten Spam-Attacken, Wirtschaftsspionage, von Arbeitgeber zu Arbeitgeber weitergereichte Kundendatenbanken, Abhörprotokolle, Kundendaten im Internet zur freien Verfügung sowie der unzureichend verantwortungsbewusste Umgang mit den anvertrauten Personendaten.

Information gibt darüber hinaus jedem, der sie erhält, die Möglichkeit, ein Stück weiter zu sehen als jemand, der dieselbe Information nicht zur Verfügung hat. Im Alltag kann das bedeuten, dass Sie kein Impressum auf Ihrer Unternehmens-Website haben – genau wie Ihr Nachbar, der ein anderes Geschäfts in derselben Straße in der Innenstadt betreibt. Während Ihnen eine Abmahnung oder ein saftiges Bußgeld zur Zahlungsaufforderung ins Haus flattert, bleibt Ihr Nachbar ahnungslos – und verschont. Warum? Dummheit schützt vor Strafe nicht, sagt der Volksmund, und der Gesetzgeber sieht das genauso, wenn er sich auch etwas gewählter ausdrückt. Sie haben also Pech, Ihr Nachbar Glück. Zufall. Oder ein Informationsdefizit.

Doch genug vom philosophischen Hintergrund. Im Folgenden bringen wir eine gehörige Portion Licht in die Reihe von Aufgaben unternehmerischer Informationspolitik, soweit diese zu den Aufgabengebieten des DSB gehören.

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Anmerkung in eigener Sache: Dieser Artikel gibt keinen vollständigen Überblick über alle Einzelaspekte, die in der Praxis relevant sein können, sondern greift aufgrund der komplexen Thematik häufige Alltagsfragen auf. Die Inhalte sind außerdem nicht juristisch sondern ganzheitlich-interdisziplinär betrachtet und dargestellt.
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